Wichtige Informationen zum Gewinnfreibetrag (GFB) und Investitionsfreibetrag (IFB) 2024

von | 24 Sep 2024 | Allgemein, Steuern

1. Gewinnfreibetrag nicht vergessen!

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter mit betrieblichen Einkünften haben Sie die Möglichkeit, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) auszuschöpfen. Wenn Sie diesen noch nicht durch Investitionen in Ihrem Betrieb genutzt haben, können Sie alternativ bestimmte Wertpapiere anschaffen. Beachten Sie dabei, dass die Bank Zeit für die Abwicklung benötigt, also planen Sie entsprechend im Voraus.

Ein Gewinnfreibetrag von 15% steht für die ersten 33.000 EUR Gewinn zu, ohne dass eine Investition erforderlich ist.

Für eine Bemessungsgrundlage zwischen 33.000 EUR und 178.000 EUR beträgt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag 13%. Überschreitet die Bemessungsgrundlage diesen Betrag, gilt für die nächsten 175.000 EUR ein Freibetrag von 7% und für die darauf folgenden 230.000 EUR ein Freibetrag von 4,5%. Ab einer Bemessungsgrundlage von 583.000 EUR entfällt der Gewinnfreibetrag. Insgesamt ergibt sich durch die Staffelung ein maximaler Freibetrag von 46.400 EUR.

 

Denken Sie an die vierjährige Behaltefrist!

 

2. Investitionsfreibetrag (IFB)

Seit 2023 gibt es wieder den Investitionsfreibetrag (IFB), der weitere steuerliche Vorteile bietet.

Zusätzlich zur Abschreibung können Sie den Investitionsfreibetrag (IFB) in Höhe von 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe geltend machen. Für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind, beträgt der IFB sogar 15%.

Der IFB ist unter anderem nicht möglich für Wirtschaftsgüter, die zur Deckung eines investitionsbedingten GFB genutzt werden. Ebenso ausgeschlossen sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs), gebrauchte Wirtschaftsgüter, Gebäude und Firmenwerte. PKWs sind ebenfalls nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um Elektro-PKWs. Unkörperliche Wirtschaftsgüter sind nur dann förderfähig, wenn sie den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science zuzuordnen sind.

 

Profitieren Sie von diesen steuerlichen Vorteilen und investieren Sie nachhaltig in die Zukunft Ihres Unternehmens!

Wie wir Ihnen helfen können

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prognose Ihres laufenden Gewinns und der Planung steuerwirksamer Investitionen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um von den steuerlichen Vorteilen des Gewinnfreibetrags und des Investitionsfreibetrags optimal zu profitieren.

Bei weiteren Fragen oder zur individuellen Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Vereinbaren Sie gleich Ihren Beratungstermin:

+43 1 278 12 95

office@bmp-steuerberatung.at

Weitere Artikel rund um Steuern, Recht, Wirtschaft und Finanzen finden Sie hier: