Registrierkassenjahresbeleg

von | 18 Dez. 2024 | Steuern

Für die Registrierkasse ist mit Ende des Jahres ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren.

Die verpflichtende Überprüfung des Jahresbelegs kann manuell mittels der entsprechenden BMF-App oder, wenn es die Registrierkasse unterstützt, automatisiert durch die Registrierkasse durchgeführt werden (laut BMF-Info bis spätestens 15. Februar des Folgejahres).

Zu beachten ist auch, dass das vollständige Datenerfassungsprotokoll zumindest quartalsweise extern zu speichern und aufzubewahren ist.

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